Gemäss Art. 5 der Statuten der Franziskanischen Gemeinschaft Solothurn und Umgebung (FGS) kann jemand Mitglied der FGS werden
a) durch das Versprechen oder b) ohne Versprechen, aber durch ein anderes dem Versprechen adäquates Zeichen, wie z. Bsp. regelmässige Teilnahme an den Treffen, Bezahlung des Jahresbeitrages oder Übernahme von Aufgaben in der FGS. Die Übernahme von Aufgaben ist erwünscht, aber keine Voraussetzung.